Wird eine Veranstaltung abgesagt kann der Veranstalter dazu verpflichtet sein den Teilnehmern den Ticketpreis zu erstatten. Je nach Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, kann diese Erstattungspflicht auch die angefallenen Gebühren beinhalten.
Dazu stellt Eventjet dem Veranstalter über die Berichte alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung.
Eventjet erstellt Tickets ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Veranstalters (Ticketerstellservice). Eventjet kann somit nicht für eine teilweise oder gänzliche Erstattung des Ticketpreises an den Teilnehmer haften. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Veranstaltung nicht oder nicht zufriedenstellend durchgeführt werden kann. Im Falle einer berechtigten Rückforderung des Ticketpreises ist daher der Veranstalter dazu verpflichtet allfällige Erstattungen des Ticketpreises an den Teilnehmer selbst und ohne Verzögerung zu veranlassen. Im Sinne einer bestmögliche Kundenzufriedenheit unterstützen wir sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer in einem solchen Fall nach besten Möglichkeiten
Die Auszahlung der Ticketpreise an den Teilnehmer (allenfalls inklusive der angefallenen Gebühren) erfolgt somit direkt vom Veranstalter an den Teilnehmer
Weder Eventjet noch dem Veranstalter ist es laut DSGVO gestattet Bank, oder Kreditkartendaten von Ticketkäufern zu speichern. Daher ist eine Erstattung des Ticketpreises nur in Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer möglich. Um den Ticketpreis zu erstatten kann es beispielsweise erforderlich sein, den Teilnehmer um Bekanntgabe einer Kontoverbindung zu ersuchen.
Der Veranstalter kann Eventjet damit beauftragen, die Rückabwicklung vorzunehmen. Nimmt Eventjet diesen Auftrag an, erfolgt die Information über die Rückerstattung und die Überweisung der Ticketpreise in weiterer Folge zwischen Eventjet und dem Teilnehmer